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Aktuelles

 
14.10.2020

Trennung ohne Rosenkrieg – Wie funktioniert die einvernehmliche Scheidung?

Jede dritte Ehe wird geschieden - mindestens sagt die Statistik. Trotzdem muss nicht jede Scheidung in einem Rosenkrieg enden. Wenn beide Partner die Scheidung wollen, kann eine einvernehmliche Scheidung erfolgen. Voraussetzung für die Scheidung ist der Ablauf des Trennungsjahrs. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt und hierzu eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Der andere Ehegatte muss der Scheidung dann nur zustimmen.
14.10.2020

Verkauf gegen Leibrente: Vorsicht!

In den eigenen vier Wänden wohnen bleiben – und dabei am besten noch monatliche Einkünfte aus der Immobilie erzielen – das ist der Wunsch vieler älterer Menschen. Um sich diesen erfüllen zu können, locken Angebote, die das Versilbern des Familienheims gegen eine Leibrente bewerben. Das Konzept klingt auf den ersten Blick verlockend, vor allem für Alleinstehende oder Paare, die nicht an Angehörige zu denken haben: Das Haus verkaufen und mit einer monatlichen Rente unentgeltlich bis ans Lebensende in dem Haus wohnen. Das kann eine Lösung sein. Doch es ist Vorsicht geboten. Der Schritt will gut überlegt und gut umgesetzt sein
14.10.2020

Wie gestaltet der Notar bei der Kaufpreisfinanzierung?

Wer eine Immobilie erwirbt, benötigt meist ein Bankdarlehen. Die Bank ist zur Auszahlung des Darlehens aber nur bereit, wenn sie hierfür eine Sicherheit erhält. Steht als Sicherheit nur das Kaufgrundstück zur Verfügung, beißt sich die Katze in den Schwanz: Der Käufer möchte das Grundstück zwar bezahlen, kann das Grundstück aber nicht zugunsten der Bank belasten, da im Grundbuch noch der Verkäufer als Eigentümer eingetragen ist. Umgekehrt will der Verkäufer das Eigentum erst übertragen, wenn er den vollen Kaufpreis erhalten hat.
14.10.2020

Käufer trägt Maklerkosten nur noch bis zur Hälfte

Ein neues Gesetz regelt bundesweit die Verteilung der Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern.
14.10.2020

Stiefkindadoption jetzt auch ohne Trauschein möglich

Am 31. März trat das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien in Kraft. Damit besteht nun auch in Patchworkfamilien ohne Trauschein die Möglichkeit, die Kinder des Partners zu adoptieren.