Notarielle
Tätigkeitsfelder


Bei Ihren Notaren in Bietigheim-Bissingen
Wie dürfen wir Ihnen helfen?

Notarielle Tätigkeitsfelder

Wenn eine Rechtshandlung weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen für die Beteiligten hat, ist gesetzlich die Mitwirkung eines Notars vorgeschrieben. Deshalb steht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für Ihre Anliegen.

Notarinnen und Notare sind wie Richter staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz kümmern sich Notarinnen und Notare jedoch um eine sichere Vertragsgestaltung, bevor ein Rechtsstreit entsteht. Wir stehen Ihnen als verschwiegener Berater in komplizierten und folgenreichen Fällen zur Verfügung, ob in Unternehmens- oder privaten Rechtsangelegenheiten.

Das Notarsamt verbindet höchste juristische Ansprüche mit einem Berufsethos, der von der Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Zum Notar werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Juristen bestellt, deren Urkunden für Rechtssicherheit sorgen und die unerfahrene Partei schützen. Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erstklassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen gleichmäßigen Zugang zur juristischen Beratung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sorgt dafür, dass sich jeder einen Notar leisten kann, weil sich die Kosten nach dem Wert des Geschäfts richten. Dabei ist die Beratung mit der Beurkundungsgebühr abgegolten.

Leistungen

Tätigkeitsfelder

Unser gesamtes Team verfügt neben breit angelegten allgemeinen juristischen Kenntnissen auch über spezielle juristische Fähigkeiten und Erfahrungen. Dies gilt nicht nur für die Bereiche als Privatperson, sondern auch in allen Unternehmensbereichen. Sehr gerne unterstützen wir Sie in allen Belangen des Immobilienrecht, Erbrecht, Handels – und Gesellschaftsrechts.

Immobilien

In den Kauf einer Immobilie wird ein erheblicher Teil des Ersparten investiert. Oft muss zusätzlich ein Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer stellt der Grundbesitz häufig den bedeutendsten Gegenstand des eigenen Vermögens dar.

Damit Käufer und Verkäufer bei einem so wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden, sorgt der Notar für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung. Dadurch vermeidet der Verkäufer das Risiko, dass er seine Immobilie verliert, bevor er den Kaufpreis erhält, und der Käufer, dass er die Immobilie nicht erhält, obwohl er bereits bezahlt hat. Der Notar besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Immobilienkaufverträge können den Erwerb eines Bauplatzes, eines Mehrfamilienhauses, oder einer Eigentumswohnung betreffen. Besonderheiten gelten beim sogenannten Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude - Haus oder Wohnung - erwirbt, das erst noch gebaut wird.


Folgende Aspekte regelt Ihre Notarin / Ihr Notar in jedem Immobilienkaufvertrag:

  • Sicherung von Käufer und Verkäufer,
  • Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
  • Gewährleistung für Mängel,
  • Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
  • Aufteilung der Erschließungskosten und das
  • Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf).

In der Urkunde wird u.a. geregelt, ob Grundpfandrechte fortbestehen, wann Nutzungen und Lasten übergehen, wie die Erschließungskosten aufgeteilt werden, ob Mängel bestehen oder ob z.B. ein Grundstück erst noch ausgemessen werden muss. Wird der Kauf mit einem Bankdarlehen finanziert, kann die Grundschuld oder Hypothek gleich im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, können Sie uns die ersten Informationen mit einem Datenblatt zukommen lassen: (hier ggf. Service-Link zu Datenblättern Wohn- und landwirtschaftliche Immobilie)


Unternehmen

Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge. Der Notar ist schon aufgrund seiner Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe.


Optimale Rechtsform

Sie entscheiden, ob Sie allein oder gemeinsam mit anderen Personen Ihr Unternehmen gründen. Die Form hat Konsequenzen für das anzuwendende Gesellschafts-, Handelsbilanz- und Steuerrecht. Besonders wichtig für Sie bei der Wahl der Rechtsform: die Haftungsfrage.


Firma

Bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens und der Klärung von Zweifelsfragen ist der Notar behilflich. Die "Firma" ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt. Sie muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich unterscheidet. Der Firmenname kann auch ein unterscheidungskräftiger Phantasiename, der nicht dem Unternehmensgegenstand entnommen ist sein (z.B. "Paradiso GmbH" für Sonnenstudio). In jedem Fall muss sich die Rechtsform des Unternehmens aus einem entsprechenden Zusatz erkennen lassen.


Eintragungen im Handelsregister

Wenn sich für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens ändern, muss dies in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

  • Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura,
  • Änderung der Firma (also des Namens, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist)
  • Gewährleistung für Mängel,
  • Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen,
  • Ein- und Austritt von Gesellschaftern bei OHG und KG
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

Wir bereiten die Gesellschafterbeschlüsse vor, beurkunden sie, überwachen die richtige Eintragung im Handelsregister und klären etwaige Zweifelsfragen mit dem Registergericht.


Umorganisation und Verkauf von Unternehmensanteilen

Auch nach der Gründung Ihres Unternehmens unterstützen wir Sie bei den laufenden rechtlichen Angelegenheiten. Denn einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden Maßnahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzungen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen immer häufiger. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines eingeführten Betriebs sind der Verkauf von Anteilen, die Ausgliederung von Unternehmensteilen und auch die Betriebsaufspaltung.


Unternehmensnachfolge

Eine sinnvolle Nachfolgeregelung sollte frühzeitig getroffen werden, um den Bestand des Unternehmens zu sichern. Dabei geht es nicht nur um die Arbeitsplätze, sondern auch um die Versorgung der ausscheidenden Inhaber. Insbesondere für eine passgenaue Abstimmung zwischen erb- und gesellschaftsrechtlichen Regelungen – z.B. bei der Frage, ob und welche Angehörigen das Unternehmen fortführen sollen – empfehlen wir dringend eine sachkundige Beratung.

Vererben

Sie haben das Recht, selbst festzulegen, was nach Ihrem Tode gelten soll. Klare Regelungen helfen dabei, Streit unter den Erben zu verhindern.


Die letztwillige Verfügung

Ein Erbvertrag muss immer beurkundet werden, ob mit dem Partner oder mit Dritten, z.B. unter Geschwistern. Ein Testament können sie allein oder mit ihrem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner errichten. Vor einer Beurkundung berät Sie der Notar zu den Möglichkeiten, um Ihrem Willen Geltung zu verschaffen und mehrdeutige Auslegungen zu vermeiden.


Gestaltungselemente

Sie können festlegen, ob nicht mit Ihnen verwandte Personen oder Institutionen einzelne Gegenstände aus Ihrem Nachlass erhalten, ob bestimmte Personen von der Erbfolge ausgeschlossen oder ob Ihre Erben mit Auflagen belastet werden sollen.

Wir beraten Sie zu besonderen Fallkonstellationen, etwa wenn Sie Inhaber eines Unternehmens sind, in einer Patchwork-Familie leben, Testamentsvollstreckung in Erwägung ziehen für ein behindertes Kind vorsorgen möchten oder für minderjährige Kinder einen Vormund bestimmen wollen.

Schenken

Vor allem im Bereich der Unternehmensnachfolge und bei Grundeigentum ist es oft vorteilhaft, Verfügungen von Todes wegen mit einer Schenkung oder Überlassung bereits zu Lebzeiten zu kombinieren. Durch eine solche „vorweggenommene Erbfolge“ lassen sich Schenkungs- und Erbschaftsteuerfreibeträge mehrfach ausnutzen. Den Bedachten wird die Gründung einer eigenen beruflichen Existenz erleichtert, und Pflichtteilsansprüche können reduziert werden.

Die Aufgabe des Notars ist es, für Ihre individuelle Falllage eine optimale Gestaltung zu finden und dabei gleichzeitig Ihr Risiko als Schenkender abzusichern durch Nießbrauchs- oder Rückforderungsrechte oder die Zahlung eines Abschlags. Bei Unternehmen müssen darüber hinaus unter Beachtung des Gesellschaftsvertrags Mitbestimmungsrechte gesichert und einer Blockade der Geschäftsführung vorgebeugt werden.

Familie

Je nachdem wie Sie Ihr gemeinsames Leben planen, kann bereits zu Beginn – wenn etwa einer der Partner Inhaber eines Unternehmens ist – oder wenn sich die Familienverhältnisse absehbar ändern – wenn ein Partner wegen der Betreuung von Kindern nur noch reduziert zum Familieneinkommen beitragen kann – ein Ehevertrag sinnvoll sein. Aus unserer Praxis sehen wir, dass viele Paare wissen möchten, was mit dem jeweiligen Anfangsvermögen geschieht, wie in der Ehe z.B. Grundbesitz erworben werden soll (allein oder gemeinsam) und mit welchen steuerlichen Konsequenzen. Wichtiger noch ist die Absicherung bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit eines Partners und im Alter. Für den Fall einer Trennung wird klargestellt, welche Rechte und Pflichten bezüglich gemeinsamer Kinder bestehen und wer für Schulden haftet.

Bei „internationalen“ Lebensgemeinschaften kann vor dem Kauf der ersten gemeinsamen Immobilie durch eine geeignete Rechtswahl der Erwerb wunschgemäß gesteuert werden. Auch Adoptionen und Vaterschaftserklärungen gehören zur notariellen Tätigkeit. Und soll eine Ehe geschieden werden, lassen sich durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung wenigstens die Kosten hierfür begrenzen. Hier werden einvernehmlich das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder geregelt, Unterhaltsansprüche berechnet und über den Ausgleich des Zugewinns und die Aufteilung des Vermögens entschieden.

Notfallvorsorge

Niemand beschäftigt sich gern mit dem Gedanken, infolge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit die persönlichsten Dinge nicht mehr selbst regeln zu können. Aber es ist beruhigend, für diese Fälle wenigstens vorgesorgt zu haben.

Mit einer General- und Vorsorgevollmacht vermeiden Sie, dass Fremde über Ihre Lebensführung oder eine gesundheitliche Behandlung entscheiden. Denn anders, als viele glauben, darf dies nicht automatisch der Ehepartner oder nächste Verwandte übernehmen. Im Übrigen kann eine bevollmächtigte Person auch für Sie handeln, wenn Sie vorübergehend einen langen Krankenhaus- oder Auslandsaufenthalt planen. Möglich ist auch die Erstellung einer Betreuungsverfügung, in der Sie bestimmte Personen als Betreuer ausschließen können. Wir nehmen uns gern Zeit für ein Gespräch, um gemeinsam herauszufinden, welche Option für Ihre Situation am besten passt.

Nicht für alle diese Fälle ist eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Damit Ihr Wille jedoch auch rechtssicher zum Ausdruck kommt, wenn Sie selbst nicht mehr über Ihre persönlichen Angelegenheiten bestimmen können, sollten Sie auf jeden Fall eine professionelle Beratung in Erwägung ziehen.

Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert, damit sie bei Bedarf gefunden und beachtet werden.

  • Glossar der Bundesnotarkammer zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Faltblatt der Bundesnotarkammer zum Zentralen Vorsorgeregister
  • Merkblatt der Bundesnotarkammer zur ZVR-CARD